Letzte Fassung: 01. Mai 2022

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die dem Auftraggeber gegenüber erbracht wird.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfts- und Vertragsbeziehungen und auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Hanspeter Zach – SecureConcept ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und/oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des Unternehmens unter der Adresse www.secureconcept.at/agb.
Widerspricht der Auftraggeber den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, so ist Hanspeter Zach – SecureConcept berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern bestätigt werden.

Angebot

Angebote gelten als freibleibend sofern keine Angebotsbindung vereinbart wurde. Insbesondere offensichtliche Kalkulationsirrtümer sind für den Auftragnehmer nicht verbindlich.
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie sowohl vom Auftragnehmer, als auch schriftlich vom Auftraggeber bestätigt wurden.
Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung vom Auftragnehmer weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

Vertragsabschluß

Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Vereinbarungen, einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und müssen einvernehmlich erfolgen.

Leistung und Prüfung

Die Ausarbeitung individueller Konzepte erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Textdaten, Bilddaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.

Preise

Alle von Hanspeter Zach – SecureConcept genannten Preise sind, von der Umsatzsteuer befreit (Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG).
Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers.
Reisekosten und Spesen außerhalb von Graz im Auftrag des Auftraggebers sind Hanspeter Zach – SecureConcept generell gesondert zu vergüten.
Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfanges oder Auftraginhaltes, die auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers durchgeführt werden, werden laut tatsächlichem Aufwand gemäß der aktuellen Tagessätze von Hanspeter Zach – SecureConcept gesondert in Rechnung gestellt. Ausgewiesene Pauschalsummen gelten auch vorbehaltlich, wenn sich nach Auftragserteilung wesentliche, der Projektkalkulation zugrunde liegende, Annahmen ändern.
Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Werden Dienstleistungen auf Verlangen des Auftraggebers vorzeitig unter- oder abgebrochen oder werden Anforderungen von Seiten des Auftraggebers nachträglich widerrufen, so trägt der Auftraggeber alle dem Auftragnehmer bereits angefallenen Aufwendungen gemäß des tatsächlichen Aufwandes. Derartige Stornierungen berechtigen Hanspeter Zach – SecureConcept, neben den erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten, eine Stornogebühr von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

Liefertermin

Sofern unvorhersehbare Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt eintreten, welche die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, welche die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen; dazu zählen auch Transportschäden, Betriebsstörungen, Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten, Arbeitsniederlegung oder Krankheit eines für den Auftrag bedeutsamen, schwer ersetzbaren Mitarbeiters.
Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den seitens Hanspeter Zach – SecureConcept im Projektplan angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt (insbesondere die von ihm abgenommenen Leistungsbeschreibungen, Konzepte und Entwürfe) und seiner Mitwirkungspflicht im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Verzögerungen in der Mitwirkung zu einer zeitlichen Verschiebung des gesamten Auftrages führen können.
Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben, Informationen und zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von Seiten Hanspeter Zach – SecureConcept nicht zu vertreten und können zum Verzug führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftraggebers ist Hanspeter Zach – SecureConcept berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer Nachfrist von 30 Kalendertagen die vereinbarte Leistung nicht erbracht wird.

Gefahrenübergang

Nutzung und Gefahr eines allfälligen Liefergegenstandes (z.B. Lieferung auf dem Postweg) gehen mit dem Abgang der Lieferung auf den Auftraggeber über.
Bei Lieferung durch Hanspeter Zach – SecureConcept gehen die Nutzung und Gefahr mit der Anlieferung bzw. wenn vereinbart, mit der Installation auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch für Teillieferungen.

Zahlung

Die vereinbarten Entgelte sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug per Überweisung auf das Konto von Hanspeter Zach – SecureConcept zu leisten.
Hanspeter Zach – SecureConcept ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
Bei Aufträgen, die mehrere Teilschritte bzw. Einheiten (z.B. Konzepte, Realisierung, Schulung) umfassen, ist Hanspeter Zach – SecureConcept berechtigt, nach Lieferung jedes einzelnen Teilergebnisses eine Rechnung zu legen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen, Bemängelungen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
Ist der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Geschäften im Verzug, so kann Hanspeter Zach – SecureConcept unbeschadet seiner sonstigen Rechte

  • die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine entsprechende Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
  • offene Forderungen fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen verrechnen,
  • unter Einhaltung einer Nachfrist von 30 Kalendertagen vom Vertrag zurücktreten und offene Forderungen fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen verrechnen.

Alle damit verbundenen Kosten, wie Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten, sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
Hanspeter Zach – SecureConcept behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Entgelte zuzüglich Zinsen und Kosten vor.

Gewährleistung

Hanspeter Zach – SecureConcept verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt Hanspeter Zach – SecureConcept die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, dh. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist Hanspeter Zach – SecureConcept verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen, in dem er nach seiner Wahl die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt.
Beruht die Mangelhaftigkeit auf nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgten Beistellungen oder nicht erfolgten Mitwirkungen des Auftraggebers oder vom Auftraggeber beigezogener Dritter (zB Elektriker, Fremdfirmen-Techniker) ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung durch Hanspeter Zach – SecureConcept ausgeschlossen. Hanspeter Zach – SecureConcept wird auf Wunsch des Auftraggebers eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen bzw. veranlassen.
Der Auftraggeber wird Hanspeter Zach – SecureConcept bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an Hanspeter Zach – SecureConcept zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der Auftraggeber.

Abnahmevereinbarungen

Zwischenabnahmen für Teilergebnisse der Auftragserfüllung erfolgen schriftlich innerhalb jenes Zeitraumes, der im Projektplan festgelegt wurde.

Haftung

Hanspeter Zach – SecureConcept haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen.

Wartungsarbeiten und Fernwartung

Wartungsarbeiten werden auf 0,5 Stunden genau abgerechnet. An- und Abfahrt wird grundsätzlich verrechnet. Innerhalb von Graz wird die Fahrzeit verrechnet. Außerhalb von Graz wird die Fahrzeit zuzüglich dem amtlichen Kilometergeld verrechnet.

Gerichtsstand & Recht

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über dessen Bestehen oder Nichtbestehen – ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich und örtlich zuständige Gericht zuständig. Hanspeter Zach – SecureConcept hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

Datenschutz

Siehe hierzu bitte secureconcept.at/datenschutzerklaerung

Sonstige Bestimmungen

Hanspeter Zach – SecureConcept weist darauf hin, dass der Auftraggeber nach einem erfolgreichen Projektabschluss in Presseaussendungen sowie Unternehmenspräsentationen (zb. Webseite) von Seiten Hanspeter Zach – SecureConcept als Referenz genannt werden kann.
Support nach Endabnahme des Auftrages, der nicht unter die Mängelbehebung in der Gewährleistungsfrist fällt, wird gesondert bearbeitet und als neuer Auftrag angeboten und berechnet oder in einem Wartungsvertrag geregelt.

Alle unsere früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind hierdurch aufgehoben.

Firmenanschrift

Hanspeter Zach | SecureConcept
Weblinger Straße 88c
A-8054 Graz